Verkehrsrecht
Verkehrsunfall oder Bußgeldtatbestand?
Rechtliche Angelegenheiten nach einem Verkehrsunfall oder einer Bußgeldtat
Ob es sich um einen Verkehrsunfall, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen anderen Bußgeldtatbestand handelt – sobald die Angelegenheit bei der Polizei aktenkundig ist, ist es ratsam, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Diese Einsicht wird jedoch nicht dem Betroffenen, sondern lediglich seinem Anwalt gewährt. Daher ist die Beauftragung eines Anwalts in diesen Fällen nahezu unumgänglich.
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