Fragen zum Mietrecht?

Mieter oder Vermieter?

Rechtliche Unterstützung für Mieter und Vermieter in Berlin

Als Mieter einer Wohnung oder Gewerbefläche in Berlin stehen Ihnen verschiedene rechtliche Fragen und Probleme bevor:

  • Möchten Sie Mietminderungen durchsetzen oder die Beseitigung von Mietmängeln erwirken?
  • Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten und benötigen rechtliche Beratung dazu?
  • Hat Ihr Vermieter Ihnen gekündigt oder möchte Sie auf Schadenersatz verklagen?

Als Vermieter einer Immobilie in Berlin können ebenfalls rechtliche Angelegenheiten auftreten:

  • Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht vollständig?
  • Weigert sich der Mieter, Schönheitsreparaturen durchzuführen?
  • Möchten Sie Ihren Mieter außerordentlich oder ordentlich kündigen, wissen aber nicht wie?

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Mieter und Vermieter in Berlin. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Wir beraten Sie zuverlässig und umfassend. Fragen Sie uns. Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Berlin: Telefon 030 32707950

Rechtsanwalt Sebastian Barth - Ihr Ansprechpartner für Fragen im Mietrecht
  • Rechtsanwälte
    Gryzmala & Sebastian Barth
    Haynauer Str. 60
    12249 Berlin

  • mail@rae-gb.de

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Rechtsanwalt Sebastian Barth ist Ihr Ansprechpartner im Fragen Mietrecht

Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Angelegenheiten in Berlin

Ob Sie Vermieter, Eigentümer, Mieter oder Makler sind, wir sind Ihr verlässlicher Partner für sämtliche mietrechtlichen Belange. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Modernisierung, Mieterhöhung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen oder Kündigungen. Bei uns erhalten Sie kompetente Hilfe, um Probleme effizient, praktikabel und kostengünstig zu lösen.

Als Rechtsanwälte in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf sind wir mit den zahlreichen mietrechtlichen Herausforderungen in der Mieterhauptstadt Berlin bestens vertraut. Die Kenntnis der Rechtsprechung, sowohl des Bundesgerichtshofs als auch der Berliner Gerichte, ist für die erfolgreiche Beantwortung dieser Fragen unerlässlich.

Berlin befindet sich im stetigen Wandel, mit einem zunehmenden Zustrom von Menschen in die Stadt. Dies stellt den Wohnungsmarkt vor immer neue Herausforderungen. Jeder Bezirk und jeder Stadtteil hat seine eigenen Besonderheiten und Herausforderungen, weshalb individuelle Probleme individuelle Lösungen erfordern.

Unsere maßgeschneiderte Beratung berücksichtigt Ihre spezifischen Bedürfnisse und bietet Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten in Berlin.

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Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Rechtsthemen:

Mietsicherheit: Barkaution, Bürgschaft und ihre Fallstricke

Zu Beginn eines Mietverhältnisses kann der Vermieter vom Mieter die Leistung einer Mietsicherheit, oft in Form einer Kaution, verlangen. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Barkaution, doch auch die Vereinbarung einer Bürgschaft ist möglich. Probleme können auftreten, wenn beispielsweise Barkaution und Bürgschaft kombiniert werden oder der Sicherungsbetrag einen bestimmten Wert überschreitet.

Ebenso kann es problematisch sein, wenn während eines langen Mietverhältnisses der Vermieter gewechselt hat und der Verbleib der Mietsicherheit unklar ist. Selbst wenn diese Probleme nicht auftreten, können Schwierigkeiten bei der Beendigung des Mietverhältnisses und der Auszahlung der Kaution bzw. der Inanspruchnahme der Mietsicherheit entstehen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Schönheitsreparaturen bei Mietende: Pflichten und Rechte des Mieters

Das Thema Schönheitsreparaturen wird oft erst zum Ende eines Mietverhältnisses relevant, ähnlich wie die Frage der Mietsicherheit. Muss der Mieter die Wohnung vor der Rückgabe an den Vermieter noch renovieren? Welche Arbeiten genau sind erforderlich? Oder kann die Wohnung einfach so zurückgegeben werden, wie sie ist?

Die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofs (BGH), hat viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen in der Vergangenheit für unwirksam erklärt. Ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag davon betroffen ist, kann nur durch Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung festgestellt werden.

Für die Vereinbarung eines Beratungstermins stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu verstehen und geben Ihnen rechtlichen Beistand bei Fragen zu Schönheitsreparaturen und anderen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Außerordentliche und ordentliche Kündigung im Mietrecht

Eine Kündigung kann entweder außerordentlich oder ordentlich erfolgen. Während bei einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich keine Frist einzuhalten ist (das Verhalten der gekündigten Partei war so schwerwiegend vertragswidrig, dass es für die kündigende Vertragspartei unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten), ist die ordentliche Kündigung an eine Kündigungsfrist gebunden.

Die Fristen können je nach Ausgestaltung des Mietvertrags und der Dauer des Mietverhältnisses variieren, sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter.

Während für eine außerordentliche Kündigung ein besonderer Grund erforderlich ist, der die Kündigung rechtfertigt, ist bei einer ordentlichen Kündigung nur dann ein Kündigungsgrund erforderlich, wenn der Vermieter kündigt. Die ordentliche Kündigung durch den Mieter ist grundsätzlich ohne Vorlage eines Kündigungsgrundes möglich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das untenstehende E-Mailkontaktformular oder rufen Sie uns an.

Mietminderung: Ihre Rechte als Mieter bei Beeinträchtigungen

Während eines Mietverhältnisses können Störungen auftreten, die die Nutzbarkeit der Mietsache einschränken. Sofern diese Beeinträchtigung keine Bagatelle ist, kann die Miete gesetzlich gemindert werden. Typische Gründe hierfür sind etwa Schimmelbildung oder Lärmbelästigung.

Allerdings ist eine Mietminderung ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat oder wenn er den Vermieter nicht über den Umstand informiert hat, der zur Mietminderung berechtigt.

Im Falle einer berechtigten Minderung kann der Mieter die monatliche Miete entsprechend kürzen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn bei unberechtigter Minderung kann der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzen, was eine Kündigung seitens des Vermieters rechtfertigen könnte.

Zusätzlich zur Mietminderung können dem Mieter unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Erstattung entstandener Kosten zustehen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Modernisierung und Mieterhöhung: Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Wenn ein Vermieter eine Modernisierung der vermieteten Immobilie plant, geht dies oft mit einer Mieterhöhung nach Abschluss der Arbeiten einher. Obwohl Mieter in der Regel nichts gegen die Modernisierung selbst einzuwenden haben, kann es regelmäßig zu Konflikten bezüglich der darauffolgenden Mieterhöhung kommen.

Während der Modernisierungsarbeiten kann der Mieter unter bestimmten Umständen berechtigt sein, eine Mietminderung geltend zu machen (siehe oben). Diese Einnahmeausfälle muss der Vermieter bei der Berechnung seiner verfügbaren Mittel berücksichtigen. Es kann jedoch vorkommen, dass dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Mietminderung verwehrt bleibt. Gleichzeitig muss der Vermieter berücksichtigen, dass er die Kosten, die er für eine Instandhaltung hätte aufwenden müssen und die er sich durch die Modernisierung nunmehr erspart, anrechnen lassen muss.

Die Berechtigung des Vermieters, eine Modernisierungsmaßnahme durchzuführen, wurde inzwischen von der Zustimmung des Mieters zur späteren Mieterhöhung entkoppelt. Früher bildeten beide Elemente eine Einheit. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.


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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um: Mietsicherheit (Mietkaution), Mietminderung / Schadensersatz, Schönheitsreparaturen / Sanierung / Renovierung, Kündigung (außerordentlich oder ordentlich), Modernisierung / Modernisierungsarbeiten, Mieterhöhungen, Fragen zum allgemeinen Mietrecht, Mietvertrag.

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Neben Rechtsgebieten wie z.B. dem Mietrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Verkehrsrecht gilt dabei ein besonderes Augenmerk  dem Bereich des Rechts der Informationstechnologien und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch und gerade aus dem Bereich von Software- und/oder IT-Verträgen. Schließlich ist auch das Gebiet der gewerblichen Schutzrechte nicht zuletzt aufgrund der großen Sachnähe zu Bereichen der wirtschaftlichen Fragestellungen, die mit Teilen der vorgenannten Rechtsgebiete einhergehen, ein weiteres Tätigkeitsfeld.