Mietrecht
Mieter oder Vermieter?
Kündigung im Mietverhältnis: Was Mieter und Vermieter beachten müssen
Eine Kündigung, die vom Mieter erklärt wird, ist in der Regel unproblematisch, da sie oft keiner Begründung bedarf und üblicherweise eine gleichbleibende Kündigungsfrist einzuhalten ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Kündigung vom Vermieter ausgesprochen wird. In diesem Fall muss der Vermieter die Kündigung begründen, wobei nur Gründe herangezogen werden können, die vom Gesetz und der Rechtsprechung als Kündigungsgründe anerkannt sind. Zudem variiert die Kündigungsfrist, die der Vermieter einhalten muss, je nach Dauer des Mietverhältnisses.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Mieter eine vom Vermieter erklärte wirksame Kündigung im Nachhinein noch abwenden und unwirksam werden lassen kann.
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