Arbeitsrecht

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Arbeitsrechtliche Fragen: Direktionsrecht, Kündigung und Beendigung

Wie weit kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben? Wann ist eine Kündigung rechtens? Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und welche Aspekte müssen beachtet werden? Wie werden Urlaubsansprüche während der Krankheit gehandhabt? Dies sind Fragen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen beschäftigen und die häufig gestellt werden.

Das Arbeitsrecht ist nicht in einer umfassenden Gesetzessammlung zusammengefasst, sondern aufgeteilt in viele einzelne Gesetze und stark von der Rechtsprechung geprägt, stärker als dies bei anderen Rechtsgebieten der Fall ist.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen, und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht zur Seite.

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Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Ein bedeutender Schritt

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung stellt immer einen bedeutsamen Einschnitt dar. Der kündigende Arbeitnehmer wendet sich regelmäßig einer neuen Aufgabe oder einem neuen Lebensabschnitt zu, während der kündigende Arbeitgeber möglicherweise einem Gerichtsverfahren gegenübersteht, einen neuen Mitarbeiter finden muss und sich mit den damit verbundenen Aufgaben wie Bewerbungsverfahren und Einarbeitung auseinandersetzen muss.

Zudem muss der Arbeitgeber überlegen, wie er die entstehende Lücke im Personalbestand überbrücken kann. Eine Abrechnung des Arbeitsverhältnisses ist ebenso erforderlich wie die Erteilung eines Zeugnisses und die Prüfung noch offener Ansprüche, beispielsweise auf Rückgabe von Arbeitsmaterialien.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir helfen Ihnen, diesen Prozess reibungslos zu gestalten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Arbeitszeugnis: Zwischen Zeugnisehrlichkeit und positiver Formulierung

Spätestens bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich das Problem der Zeugniserteilung. Das Arbeitszeugnis muss einerseits dem Grundsatz der Zeugnisehrlichkeit entsprechen, das heißt, die gemachten Angaben müssen den Tatsachen entsprechen. Andererseits darf ein Zeugnis jedoch auch nicht so formuliert sein, dass das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters behindert oder übermäßig erschwert wird.

Häufig wird diese Zwickmühle gelöst, indem positiv klingende Formulierungen gewählt werden, die jedoch eine subtile negative Konnotation haben. Dieser „Zeugniscode“ ist für den Leser nur bei Kenntnis der Bedeutung der codierten Formulierungen zu entschlüsseln.

Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und faire und ehrliche Informationen vermitteln.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Abmahnung als Alternative zur Kündigung

Nicht jeder Verstoß des Arbeitnehmers gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis muss zwangsläufig zu einer Kündigung führen. Oftmals reicht eine arbeitsvertragliche Abmahnung, die zur Personalakte genommen wird, aus, um auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Verbesserung des Verhaltens zu erwirken.

Eine solche Abmahnung kann eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Kündigung sein, insbesondere im Wiederholungsfall. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen kann, insbesondere wenn sich die Umstände geklärt haben oder die Abmahnung unberechtigt erscheint.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu wählen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Aufhebungsvereinbarung als alternative Lösung zur Kündigung

Anstatt einen langwierigen Kündigungsprozess bis zum Ende durchzuführen oder überhaupt eine Kündigung auszusprechen, kann es für beide Seiten praktikabler und kostengünstiger sein, eine Aufhebungsvereinbarung mit einer Abfindungszahlung zu vereinbaren.

Die Höhe einer solchen Abfindung, mögliche Konsequenzen hinsichtlich des Bezuges von Sozialleistungen sowie alternative Lösungsansätze, insbesondere das Einschätzen des Prozessrisikos, können in einem Beratungsgespräch ausführlich erörtert werden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie beste Lösung zu finden und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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