Allgemeines Zivilrecht

Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht?

Kaufrecht und Werkvertragsrecht: Ihre Ansprüche und deren Durchsetzung

Das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht fallen unter die allgemeinen Regelungen des Zivilrechts, sofern sie nicht von spezifischeren Bereichen erfasst werden. Auch das Dienstvertragsrecht gehört in diesen Kontext.

Haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen, deren Verjährung und wie Sie diese geltend machen und durchsetzen können? Diese Themen sind komplex und können nicht pauschal beantwortet werden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Ansprüche im Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Dienstvertragsrecht zu klären und durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

Allgemeines Zivilrecht: Erfahren Sie mehr über das Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht

Kaufrecht: Wenn Einkäufe problematisch werden

Ein alltäglicher Vorgang: „Ich geh´ nur schnell einkaufen.“ Was beim normalen Einkauf im Supermarkt oft unproblematisch verläuft, kann bei anderen Käufen, etwa von hochpreisigen Elektronikgeräten, schnell kompliziert werden. Besonders dann, wenn der gekaufte Gegenstand einen Mangel aufweist.

Aber wann liegt tatsächlich ein Mangel vor, der Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auslöst? Oder handelt es sich nur um einen gebrauchstypischen Verschleiß? War die gekaufte Sache von Anfang an mangelhaft oder liegt ein unsachgemäßer Gebrauch vor?

Eine wichtige Frage ist auch, wer was beweisen muss und wann der Mangel aufgetreten ist. Diese Fragen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte im Rahmen des Kaufrechts zu verstehen und durchzusetzen.

Unterschiede zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

Im Dienstvertrag ist lediglich die Tätigkeit des Dienstverpflichteten geschuldet, während im Werkvertrag nicht die Tätigkeit selbst, sondern der vereinbarte Erfolg geschuldet ist. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange es dauert, den Erfolg herbeizuführen.

Um dies zu verdeutlichen, nehmen wir ein Beispiel: Wenn ein defektes Fahrzeug zur Reparatur gegeben wird, wäre es ungewöhnlich, die Vergütung nach einer festen Zeit zu zahlen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug repariert wurde oder nicht. Stattdessen wird die Vergütung üblicherweise erst fällig, wenn die Reparatur erfolgreich abgeschlossen ist.

Verjährung von Ansprüchen: Eine komplexe rechtliche Angelegenheit

Ansprüche, das Recht von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern, unterliegen der Verjährung. Obwohl es eine Regelverjährungsfrist im Rahmen der Schuldrechtsreform gibt, gibt es wie so oft zahlreiche Ausnahmen.

Zusätzlich können unter bestimmten Umständen gesetzliche Regelungen eingreifen, die die Verjährungsfrist hemmen oder sogar neu beginnen lassen.

Die Verjährung von Ansprüchen ist eine komplexe rechtliche Angelegenheit, die sorgfältige rechtliche Prüfung erfordert. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

Schadensersatz: Komplexe Fragen und individuelle Antworten

Der Begriff Schadensersatz wird oft verwendet, aber die Frage, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht, ist nicht leicht zu beantworten. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Anspruchsgrundlage besteht, auf der ein Schadensersatzanspruch gestützt werden kann. War das Verhalten des Anspruchsgegners ursächlich für den eingetretenen Schaden?

Des Weiteren ist die Höhe des Schadensersatzes zu klären. Welche einzelnen Positionen können ersetzt verlangt werden? Gibt es Einreden und Einwendungen, die den eigenen Anspruch reduzieren oder ganz zunichtemachen können?

Die Beantwortung dieser Fragen erfordert eine genaue rechtliche Analyse. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre individuellen Fragen zum Schadensersatz zu beantworten und Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.

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